Maßnahmen und Hygieneplan für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 12. August 2020 

 

Die Gesundheit und Unversehrtheit der betreuten Schülerinnen und Schüler, der betreuenden Lehrkräfte und allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat an unserer Schule oberste Priorität.

Um dies zu gewährleisten wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes die vorliegenden Maßnahmen und der Hygieneplan entwickelt, die ab dem 12.08.2020 gelten.

Sollte der weitere Verlauf der Pandemie es erfordern, werden notwendige Anpassungen vorgenommen.



Hygienestandards (Ministerium)  ab 21.11.2021  

 

Mund-Nasen-Schutz 

 

  1. Im gesamten Schulgebäude besteht keine Pflicht  für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese wird aber empfohlen. Dies muss eine medizinische oder FFP2-Maske sein, eine Stoffmaske ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Generell ist es verboten, ein Schutzvisier als Maskenersatz zu tragen
  2. Auch Lehrkräfte müssen in der Schulzeit keine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wird aber weiterhin empfohlen.   

 

Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern ist im Klassenraum ausgesetzt

  1. Die Weitergabe von Schulmaterialien durch die SchülerInnen ist aus wichtigen pädagogischen Erfordernissen gestattet, nicht jedoch weitere Bedarfsgegenstände.


Handhygiene

3.  Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Die Hände sollen dabei mit Flüssigseife für 30 Sekunden gründlich gewaschen und gut abgetrocknet werden. In jeden Klassenraum sind Waschmöglichkeiten vorhanden, zusätzlich in den geöffneten Toiletten.

 

Husten- und Niesetikette

4. Husten-und Niesetikette: Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollte in die Armbeuge geniest oder gehustet werden. Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden.

 

Reinigung

5. Die Klassenräume werden nunmehr im üblichen Rhythmus gereinigt.

 

Gesundheit

 6. Sollten bei einem Kind Erkältungssymptome auftreten, muss es 24 Stunden zu Hause bleiben, um abzuwarten, ob sich diese verschlimmern. Treten diese Symptome innerhalb der Schule auf, gilt die Abholpflicht (gemäß Punkt 30). Bis zur Abholung bleibt das Kind unter Beaufsichtigung in einem separaten Raum.


Schultestungen

7. s. aktuelle Coronabetreuungsverordnung  und aktuelle Corona - Test- und Quarantäneverordnung und ministerieller Brief zum 10.08.2022 

   Allgemein werden häusliche Testungen dann empfohlen, wenn beim Kind entsprechende Symptome auftauchen. EIne Reihen- oder klassenweise Testung ist 

   derzeit nicht angeordnet. Auch die Schulen können bei Auftreten entsprechender Symptome bei einem Kind eine sogenannte Anlasstestung durchführen, auf

   freiwilliger Basis für das Kind.


 

Ergänzende Maßnahmen der Wulfertschule Hemer

 

Im Unterricht

 3.Gemäß des Maßnahmen- und Hygieneplans unterweisen die unterrichtenden Kolleginnen die Schülerinnen und Schüler in den  Lerngruppen.

 4.Wichtige Maßnahmen und Hygieneregeln hängen für die Schülerinnen und Schüler gut sichtbar im Klassenraum und an weiteren  Stellen des Schulgebäudes aus.

 6.Es dürfen keine  Bedarfsgegenstände wie Getränkeflaschen, Löffel und Gläser gemeinsam  genutzt werden, Unterrichtsmaterialien  können aus wichtigen pädagogischen Erfordernissen kontrolliert getauscht werden.

7.Bei jedem Eintreten in den Klassenraum und nach jedem Niesen wäscht sich jedes Kind und waschen sich die Lehr- und Betreuungskräfte die Hände gemäß den ausgehängten und besprochenen Hygieneregeln..

8. Jeder Schüler nimmt nach dem Händewaschen unverzüglich seinen Platz im Klassenraum ein und verlässt diesen nur nach Rücksprache mit der Lehr- und/oder Betreuungsperson.

9.Die Jacken werden im 1. Stock  über die Stühle im Klassenzimmer gehängt, um unnötige Begegnungen an den Garderoben zu vermeiden. Die Pantoffelpflicht in den Teppichklassen ist aufgehoben.

10.Klassendienste und Botengänge sind unter Einhaltung der Hygienevorschriften kontrolliert erlaubt.

 11.In jedem Raum erfolgt regelmäßig eine Stoß- oder Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster und Türen über mehrere Minuten.

12.Nach dem Unterricht werden keine Stühle hochgestellt.

 14.Ein Raumnutzungskonzept liegt vor.

15. Dieser Hygieneplan gilt sowohl für den Vormittagsbereich als auch für die Übermittagsbetreuung.

16. Bei Feueralarm während des laufenden Schulbetriebes gelten vorrangig alle diesbezüglichen Regeln.

17. Erkrankt ein Kind im laufenden Schulbetrieb (siehe Punkt 12 Gesundheit) wird folgende Vorgehensweise verbindlich festgelegt:

a)   Die unterrichtende Lehrkraft schickt ein gesundes Kind zum Sekretariat mit dem Namen des Erkrankten.

b)   Schule ruft die Eltern an, mit der Verpflichtung zur Abholung des Kindes und dem Hinweis, dass die Eltern, wenn sie vor der Eingangstür stehen, nochmal anrufen.

c)   Das erkrankte Kind wird aus dem Klassenraum abgeholt und bis zur Abholung durch die Sorgeberechtigten oder von ihnen beauftragte Menschen abgeholt.

18. Ein Kind, das die Schultestungen verweigert und gleichzeitig auch keinen Nachweis eines negativen Testergebnisses einer autorisierten Stelle, das nicht älter als 48 Stunden alt ist, vorlegt, muss von der schulischen Nutzung ausgeschlossen werden. Die Eltern müssen ihr Kind umgehend abholen. Bei einem Nutzungsausschluss besteht kein Anrecht auf einen individuellen Distanzlernunterricht.

 

Regelverletzungen können nach §53 und 54 des Schulgesetztes durch die Schulleitung sanktioniert werden.

 

Der Hygieneplan wird immer den aktuellen Bedingungen und Weisungen angepasst. Aktualisierungen werden auf der Homepage veröffentlicht.

 

Stand: 2.08.2022