es ist uns Lehrerinnen und Lehrern wichtig, im Schulsport die Bewegungsfreude Ihres Kindes zu fördern. Dabei muss die Sicherheit immer im Vordergrund stehen.
Deshalb müssen wir Sie bitten, folgende, gesetzlich vorgeschriebene Punkte mit Ihrem Kind noch einmal zu besprechen und Sie auffordern, diese immer zu berücksichtigen.
Sportkleidung / Frisur:
Zur Sportkleidung gehören eine Sporthose, ein T-Shirt sowie feste Turnschuhe mit Klettverschluss, falls Ihr Kind noch nicht alleine eine Schleife binden kann. Das Tragen der Sportkleidung unter der Alltagskleidung ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig. Bitte achten Sie (gerade bei den Erstklässlern) darauf, dass Ihr Kind am Sporttag Kleidung trägt, die es leicht alleine an- und ausziehen kann (Strumpfhosen sind eher ungeeignet).
Mädchen mit langen Haaren müssen diese zusammenbinden. Falls Sie dies nicht zuhause gemacht haben, sollte Ihr Kind immer ein Haargummi dabeihaben.
Schmuck / Brillen:
Schmuck aller Art (z.B. Uhren, Ketten, Ringe, Freundschaftsbänder, Ohrringe...) dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden. Einzige Ausnahme: Ohrstecker in den ersten Wochen. Diese müssen Sie aber am Sporttag unbedingt mit Pflaster abkleben, falls Ihr Kind das noch nicht selbst kann.
Kinder müssen laut Sporterlass eine sporttaugliche Brille tragen (flexibles Gestell, Kunststoffgläser, Sicherung gegen Herunterfallen). Ansonsten muss die Brille abgesetzt werden. Falls Ihr Kind stark sehbeeinträchtigt ist und keine dieser Brillen trägt, geben Sie bitte unbedingt der Klassenlehrerin Bescheid
Wenn diese Vorschriften Ihrerseits eingehalten werden, müssen wir Ihr Kind auch nie aus diesen Sicherheitsgründen vom Sportunterricht ausschließen.
J Herzlichen Dank für Ihre notwendige Mitarbeit
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