Maßnahmen und Hygieneplan für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 12. August 2020
Die Gesundheit und Unversehrtheit der betreuten Schülerinnen und Schüler, der betreuenden Lehrkräfte und allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat an unserer Schule oberste Priorität.
Um dies zu gewährleisten wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes die vorliegenden Maßnahmen und der Hygieneplan entwickelt, die ab dem 12.08.2020 gelten.
Sollte der weitere Verlauf der Pandemie es erfordern, werden notwendige Anpassungen vorgenommen.
Hygienestandards (Ministerium)
Mund-Nasen-Schutz
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
- Am Platz (fester Sitzplatz), wenn der Unterricht stattfindet, darf der Mund-Nasen-Schutz von den Schulkindern abgenommen werden.
- Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Lehrkräfte können vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern
- Die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter ist zu beachten, wenn das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.
- Die Weitergabe von Schulmaterialien durch die SchülerInnen ist aus wichtigen pädagogischen Erfordernissen gestattet, nicht jedoch weitere Bedarfsgegenstände.
- Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam im Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen im Jahrgang mit sich bringen (z.B. Religionsunterricht) sind unter den Vorgaben gestattet.
- Begrüßungsrituale wie Händeschütteln und Umarmen sind nicht erlaubt.
Handhygiene
9. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Die Hände sollen dabei mit Flüssigseife für 30 Sekunden gründlich gewaschen und gut abgetrocknet werden. In jeden Klassenraum sind Waschmöglichkeiten vorhanden, zusätzlich in den geöffneten Toiletten.
Husten- und Niesetikette
10. Husten-und Niesetikette: Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollte in die Armbeuge geniest oder gehustet werden. Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden.
Reinigung
11. Die Klassenräume werden täglich durch Reinigungskräfte gereinigt. Die Reinigungskräfte handeln dabei nach den verpflichtenden Hygienestandards (z.B. Gesellschaft für Krankenhaushygiene). Die Nutzung der Räume wird täglich dokumentiert, um eine gezielte Reinigung sicherzustellen.
Gesundheit
12. Sollten bei einem Kind Erkältungssymptome auftreten, muss es 24 Stunden zu Hause bleiben, um abzuwarten, ob sich diese verschlimmern. Treten diese Symptome innerhalb der Schule auf, gilt die Abholpflicht (gemäß Punkt 30). Bis zur Abholung bleibt das Kind unter Beaufsichtigung in einem separaten Raum.
Ergänzende Maßnahmen der Wulfertschule Hemer
Vor- und nach dem Unterricht
- Die Kinder müssen beim Betreten des Schulgeländes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese darf erst abgenommen werden, wenn sie ihren nummerierten Platz im Klassenraum oder der Betreuungsgruppe eingenommen haben.
- Das Betreten des Schulgebäudes ist nur für die aktuell beschulten Kinder erlaubt. Die Eltern können das Schulgelände nur auf Einladung oder nach vorheriger Absprache betreten. Die Eltern müssen beim Betreten des Schulgeländes und Schulgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Im Unterricht
1.Die Klassenverbände werden in ihrem Klassenraum und den Fachräumen unterrichtet. Die Kinder sitzen an festen Sitzplätzen. Eine Partner- und Gruppenarbeit schließt sich auch weiterhin aus. Bei Unterricht im Sitzkreis muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
2.Es wird ein Sitzplan erstellt, welcher auf dem Schreibtisch des jeweiligen Klassenzimmers liegt. Die einzelnen Plätze sind mit Zahlen gekennzeichnet und die Schülerinnen und Schüler nehmen jeden Tag den gleichen Platz ein.
3.Gemäß des Maßnahmen- und Hygieneplans unterweisen die unterrichtenden Kolleginnen die Schülerinnen und Schüler in den Lerngruppen täglich.
4.Wichtige Maßnahmen und Hygieneregeln hängen für die Schülerinnen und Schüler gut sichtbar im Klassenraum und an weiteren Stellen des Schulgebäudes aus.
6.Es dürfen keine Bedarfsgegenstände wie Getränkeflaschen, Löffel und Gläser gemeinsam genutzt werden, Unterrichtsmaterialien können aus wichtigen pädagogischen Erfordernissen kontrolliert getauscht werden.
7.Bei jedem Eintreten in den Klassenraum und nach jedem Niesen wäscht sich jedes Kind und waschen sich die Lehr- und Betreuungskräfte die Hände gemäß den ausgehängten und besprochenen Hygieneregeln..
8. Jeder Schüler nimmt nach dem Händewaschen unverzüglich seinen Platz im Klassenraum ein und verlässt diesen nur nach Rücksprache mit der Lehr- und/oder Betreuungsperson.
9.Die Jacken werden über die Stühle im Klassenzimmer gehängt, um unnötige Begegnungen an den Garderoben zu vermeiden. Die Pantoffelpflicht in den Teppichklassen ist aufgehoben.
10.Klassendienste sind unter Einhaltung der Hygienevorschriften kontrolliert erlaubt, Botengänge von Schulkindern sind weiterhin verboten.
11.In jedem Raum erfolgt regelmäßig eine Stoß- oder Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster und Türen über mehrere Minuten.
12.Nach dem Unterricht werden keine Stühle hochgestellt.
13.Die Turnhallenbenutzung ist nicht möglich, der Sportunterricht findet ausschließlich auf dem Schulhof statt.
14.Ein Raumnutzungskonzept liegt vor.
15. Dieser Hygieneplan gilt sowohl für den Vormittagsbereich als auch für die Übermittagsbetreuung.
16. Bei Feueralarm während des laufenden Schulbetriebes gelten vorrangig alle diesbezüglichen Regeln.
17. Erkrankt ein Kind im laufenden Schulbetrieb (siehe Punkt 12 Gesundheit) wird folgende Vorgehensweise verbindlich festgelegt:
a) Die unterrichtende Lehrkraft schickt ein gesundes Kind zum Sekretariat mit dem Namen des Erkrankten.
b) Schule ruft die Eltern an, mit der Verpflichtung zur Abholung des Kindes und dem Hinweis, dass die Eltern, wenn sie vor der Eingangstür stehen, nochmal anrufen.
c) Das erkrankte Kind wird aus dem Klassenraum abgeholt und bis zur Abholung durch die Sorgeberechtigten oder von ihnen beauftragte Menschen abgeholt.
Regelverletzungen können nach §53 und 54 des Schulgesetztes durch die Schulleitung sanktioniert werden.
Der Hygieneplan wird immer den aktuellen Bedingungen und Weisungen angepasst. Aktualisierungen werden auf der Homepage veröffentlicht.
Stand: 15.02.2021