Unser Vertretungskonzept 

Bei plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft muss oftmals sehr spontan für Vertretungsunterricht gesorgt werden. Dabei gelten an unserer Schule feste Grundsätze, die zum Ziel haben, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten. Grundsätzlich wird versucht, alle Fächer zu vertreten und das tägliche Unterrichtspensum nicht vom normalen Stundenplan abweichen zu lassen. Bei allen Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Vertretung in erster Linie durch einen entsprechenden FachlehrerIn oder durch eine Lehrkraft, die in der jeweiligen Klasse Unterricht und diese kennt, übernommen wird.

Dazu werden z.B. die LehrerInnen, die im Team eingesetzt sind, für Vertretungsstunden herangezogen, oder aber nach persönlicher Einzelrücksprache – falls vorhanden und je nach Ausbildungsstand - ein Lehramtsanwärter. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, statt Religionsunterricht Klassenunterricht durchzuführen, so dass der Lehrer, der parallel den Förderunterricht übernimmt, zur Verfügung steht.

Sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind, können auch zwei Klassen oder Gruppen (möglichst gleicher Altersstufe) gemeinsam unterrichtet werden, z. B. beim Sportunterricht, als Lesestunde oder auch im Religionsunterricht.

Steht keine Lehrkraft für den Vertretungsunterricht zur Verfügung, so wird eine  höhere Klasse bei offener Tür mit Stillarbeit beschäftigt und die/der LehrerIn der benachbarten oder gegenüberliegenden Klasse übernimmt die Aufsicht für beide Klassen über eine Schulstunde. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so werden die Kinder der Klasse, deren Unterricht vertreten werden muss, auf andere Klassen aufgeteilt. In der Parallelklasse können die Kinder dabei am Unterricht teilnehmen, in niedrigeren Klassenstufen evtl. die Lehrkraft unterstützen indem sie einzelnen Kindern helfen oder sie werden für diese Zeit  mit schriftlichen Aufgaben beschäftigt. In einer krankheitsbedingten personellen Mangelsituation kann auch der Unterricht für eine Klasse gekürzt werden, aber selbstverständlich wird kein Kind ohne vorherige telefonische Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause geschickt. 

Treten unvorhergesehene extreme Witterungsverhältnisse ein, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg eine unzumutbare Gefährdung für ihr Kind darstellt. Die Kinder können dann für einen Tag zu Hause bleiben oder vorzeitig vom Unterricht abgeholt werden, wenn kein Unterrichtsausfall durch die Schule/ Schulträger selbst angeordnet worden ist.

Bei besonderen Veranstaltungen (Bundesjugendspiele, Theaterbesuche etc.) wird die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule gewährleistet.

Wenn ein Kollege oder eine Kollegin längerfristig erkrankt wird versucht, in der betroffenen Klasse möglichst nicht zu viele wechselnde Lehrpersonen einzusetzen. Auch wird angestrebt, dass jeden Tag mindestens eine Stunde Deutsch, Mathematik und Sachunterricht unterrichtet wird, um die Kontinuität zu wahren.

Idealerweise springt in diesen Fällen die Lehrkraft aus dem Vertretungspool ein, die dann in Absprache mit dem Klassenlehrer am Unterrichtsstoff weiterarbeitet.

Ist eine Vertretung vorhersehbar (Fortbildung, Klassenfahrten etc.), so stellt die entsprechende Lehrkraft Planungsunterlagen für die/den VertretungslehrerIn bzw. Material für die Kinder zur Verfügung. Bei nicht vorhersehbarer Vertretung gibt die Lehrkraft bei der frühestmöglichen telefonischen Benachrichtigung (Krankmeldung) an, was in den Stunden geplant war und wie das Ziel im Rahmen der Vertretung dennoch erreicht werden kann.

In allen Vertretungsfällen, so auch bei der Stillbeschäftigung der Kinder, kann ein/e VertretungslehrerIn allerdings auf Material zurückgreifen, was in gesonderten Ablagekörben jederzeit bereit liegt. Darin befinden sich Kopien von Arbeitsblättern der laufenden Unterrichtsinhalte, die als Übungs- und Vertiefungsmaterial genutzt werden können. Werden diese Materialien nicht im Vertretungsfall benötigt, werden sie im laufenden Unterricht eingesetzt.

In einem Vertretungsordner (rot, gleicher Platz in jeder Klasse!) sind zudem enthalten:

  • Klassenliste
  • Notfallliste  (zusätzliche Informationen über die SchülerInnen)
  • Namenschilder
  • Gruppeneinteilung für evtl. Auflösung des Klassenverbandes (max. 6 Schüler/ Gruppe)
  • besondere Klassenrituale (z.B. Stillezeichen)
  • Angaben zu den Fächern: Heftfarben, Mappen, eingeführte Arbeitshefte
         

Die Lehrerkonferenz hat im Schuljahr 2007/08 beschlossen, dass die/der jeweilige VertretungslehrerIn auch den Klassenbucheintrag vornimmt. Zur besseren Übersicht für alle von der Vertretung betroffenen Lehrpersonen wird ferner eine Liste mit den behandelten Unterrichtsthemen ausgefüllt, die auf dem Pult verbleibt, so dass sie jeder einsehen und im Unterricht thematisch anknüpfen kann. Die Vertretungspläne hängen so früh wie möglich für alle Kollegen sichtbar aus. Bei alle Vertretungsfällen gilt der Grundsatz, die Mehrarbeit für die Kollegen auf das notwendige Maß zu beschränken und innerhalb des Kollegiums ausgewogen zu verteilen.